Messungen an Feuerungsanlagen

Messungen

Nach der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes an Feuerstätten mit Öl- und Gasfeuerung, sowie an Feuerstätten für feste Brennstoffe mit speziellen Mess- und Prüfgeräten welche von einer technischen Prüfstelle überwacht werden. Kontrolle der ordnungsgemäßen Abführung von gesundheitschädlichen Abgasen, der ausreichenden Zufuhr von Verbrennungsluft sowie des ordnungsgemäßen baulichen Zustandes und der Betriebssicherheit der Feuerstätte.