Energieausweis

Energieausweis

Der Energieausweis ist Pflicht, machen Sie das Beste daraus. Ein Energieausweis kann als das Gütesiegel Ihres Hauses gelten und hilft bei Vermietung und bei Verkauf. Als Käufer haben Sie die Daten gesammelt im Blick und haben es leichter bei einer Entscheidung.

Der Bedarfsausweis basiert auf einer Berechnung, wie hoch der Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund seiner Bauweise sein soll. In die Berechnung fließen Aspekte wie die Beschaffenheit der Gebäudehülle, die Witterungseinflüsse, der Standort, die Nutzung oder die vorhandene Haustechnik mit ein.

Der Verbrauchsausweis hingegen basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner eines Hauses. Hierbei wird der gemessene Verbrauch aller Wohnungen des Gebäudes der letzten drei Jahre herangezogen. Da das Heizverhalten der Hausbewohner sehr unterschiedlich sein kann, ist der Verbrauchsausweis bei älteren Mehrfamilienhäusern nur dann zulässig, wenn diese mindestens fünf Wohneinheiten haben. Hintergrund: Bei kleineren Wohnhäusern könnte der Verbrauchswert wegen eines sehr sparsamen oder sehr verschwenderischen Heizverhaltens einzelner Bewohner stark verfälscht sein. Bei neueren Gebäuden, die ab 1. November 1977 errichtet wurden, ist der Verbrauchsausweis auch für Gebäude mit weniger als fünf Einheiten zulässig. Grund: Zu diesem Datum trat die erste Wärmeschutzverordnung in Kraft. Häuser, die ab diesem Zeitpunkt gebaut wurden, sind daher besser gedämmt als ihre Vorgänger.

Was wir tun:

  • Wir erfassen und bewerteten die Daten von Gebäudehülle und Heizungsanlage vor Ort. Das ist wichtig, denn nur so können gesetzlich vorgeschriebenen, relevanten Daten ermittelt werden.
  • Berechnung und Erstellung des Energieausweises mit einem zugelassenen und zertifizierten Berechnungsprogramm.
  • neutrale Modernisierungsvorschläge ohne Verkaufsinteresse.
  • Energieausweis nach EnEV mit einer Gültigkeit von 10 Jahren.